Satzung

Satzung der G.A.D. - Gesellschaft Ajuda Dionou e.V.
§ 1 – Name, Sitz und Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen „G.A.D. - GESELLSCHAFT AJUDA DIONOU e.V.“
2. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eingetragen.
3. Sitz des Vereins ist Berlin.
4. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2 - Zweck des Vereins
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts „ Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung“
2. Die Zwecke des Vereins sind die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (gemäß
§52 (2) Nr.15 AO) sowie die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf
allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (gemäß §52 (2) Nr. 13 AO)
 

Der Zweck Förderung der Entwicklungszusammenarbeit wird insbesondere verwirklicht durch: 

  • die Organisation und Durchführung von Hilfsprojekten für unterprivilegierte Kinder in Guinea-Bissau und anderen afrikanischen Ländern (wie z.B. den Aufbau und Unterhalt von Schulen für unterprivilegierte Kinder und die Unterstützung der verstärkten Einschulung von unterprivilegierten Kindern) 

  • die Organisation und Durchführung von Aufklärungs- und Beratungsprojekten zur AIDS-Prävention, zur Prävention seltener Krankheiten und zur Bekämpfung vonFrühschwangerschaften in Guinea-Bissau und anderen afrikanischen Ländern

  • die Organisation und Durchführung von Projekten zur Durchsetzung der aktiven und dynamischen Rechte von Kindern unter Berücksichtigung und Einbezug ihrer eigenen Interessen und zur Sensibilisierung der Gesellschaft im Allgemeinen für die Rechte und Freiheiten der Kinder

  • die Organisation und Durchführung von Projekten zur Förderung der Solidarität zwischen Familien und Gemeinschaften vor allem in benachteiligten Gebieten in Guinea

  • Bissau und in anderen afrikanischen Ländern

  • die Organisation und Durchführung von landwirtschaftlichen Selbsthilfeprojekten in Guinea-Bissau und in anderen afrikanischen Ländern, die aktiv die Benachteiligung unterprivilegierter Kinder und deren Familien bekämpfen und zugleich Maßgaben des Klima

  • und Umweltschutzes nachhaltig sichern

  • die Organisation und Durchführung von Projekten zur Förderung des Erhalts des materiellen und immateriellen Kulturerbes, um die Entwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft in Guinea-Bissau und anderen afrikanischen Ländern zu beschleunigen und auszubauen. Der Zweck Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens wird insbesondere verwirklicht durch:

  • die Organisation und Durchführung  von Veranstaltungen zum kulturellen Austausch zwischen aus afrikanischen Ländern wie Guinea-Bissau nach Deutschland migrierten Menschen und allen anderen Angehörigen der Stadtgesellschaft mit dem Ziel des Kennenlernens, des gegenseitigen Verständnisses und Respekts, der wechselseitigen Aneignung von Geschichte und Kultur und des kulturellen Austausches. 

  • die Erstellung und Verbreitung von Informationen über Kultur, Geschichte, soziales Leben und die Lebenssituation benachteiligter Familien in Guinea-Bissau und anderen afrikanischen Ländern in Deutschland

  • die Organisation und Durchführung von Maßnahmen der Bildungs-, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung der Menschen für entwicklungspolitische Projekte in Guinea-Bissau und anderen afrikanischen Ländern in den Bereichen Bildung, Klima- und Umweltschutz, Land- und Kreativwirtschaft und  im Gesundheitsbereich